Benutzervereinbarung Laptop und ICT – lnfrastruktur

  1. Das Gerät mit der Kennung KSU-XXXX wird der Schülerin/dem Schüler für die Dauer vom Eintritt bis zur Entlassung aus der Kreisschule Untergäu kostenlos zur Verfügung gestellt und bleibt Eigentum der Schule. Die Schülerin/der Schüler trägt die Verantwortung für das persönliche Gerät und ist darum besorgt, dass niemand anders damit arbeitet oder dass das Gerät nicht in fremde Hände gelangt. Ausserdem muss ein Depot von CHF 200.- hinterlegt werden. Dieser Betrag wird bei der Rückgabe nach Ablauf der Schulzeit unter Verrechnung von allfälligen Schäden zurückerstattet. Sollte das Gerät übernommen werden, entspricht die gesamte Depotgebühr dem Kaufpreis und wird somit vollumfänglich einbehalten.

  2. Alle Geräte müssen mit grösster Sorgfalt behandelt werden. Es ist darauf zu achten, dass sie keinen unnötigen Schlägen und keinen extremen Bedingungen (z.B. Flüssigkeiten, Kälte, Hitze) ausgesetzt werden. Sämtliche Schäden, Mängel oder Störungen sind unverzüglich dem ICT-Verantwortlichen zu melden. Die Schule hat keine Haftpflichtversicherung! Bei Nichteinhaltung der Sorgfaltspflicht im Umgang mit den Geräten (Verlust, selber verursachte Beschädigung) ob in der Schule oder zu Hause, sind die Schülerinnen und Schüler, bzw. deren Erziehungsberechtigte haftbar. Bei Verlust des Gerätes wird der Zeitwert eingefordert. Reparaturen werden in Rechnung gestellt.

  3. Die Geräte-ID, Konfiguration und Einstellungen, sowie Beschriftungen dürfen nicht verändert oder entfernt werden. Jegliche Installation von Software ist verboten. Dies wird mit Stichproben überprüft. Die Installation von zusätzlichen für den Unterricht erforderlichen Programmen wird im Auftrag von Lehrpersonen durch den ICT- Verantwortlichen vorgenommen.

  4. Das Gerät darf sowohl in der Schule als auch zu Hause ausschliesslich für schulische Zwecke verwendet werden. Es muss stets betriebsbereit (aufgeladen) zum Unterricht mitgebracht werden (Man beachte, dass im Schulhaus momentan nur begrenzte Möglichkeiten zum Laden der Geräte bestehen!). Während den Pausen bleibt das Gerät im Schulzimmer oder in der Schultasche. Das Gerät wird immer geschützt in einer Tasche und/oder im Schulsack transportiert und darf weder auf dem Schulweg noch auf dem Pausenplatz ausgepackt werden.

  5. Die digitalen Geräte sowie das Internet werden dann verwendet, wenn die Lehrperson den Einsatz im Unterricht erlaubt bzw. gemeinsam damit gearbeitet wird. Den Nutzungsvorgaben der Lehrperson ist Folge zu leisten. Bei Regelverstössen kann die Arbeit mit dem digitalen Gerät durch die Lehrperson teilweise oder vollständig eingeschränkt werden. Dokumente werden nur ausgedruckt, wenn dies zuvor mit der Lehrperson besprochen ist. Die Lehrperson zeigt, welcher Drucker benutzt werden darf.

  6. Der Aufruf von Webseiten oder der Download von Inhalten mit rassistischemoderporno- graphischem Hintergrund sowie Gewaltdarstellungen sind verboten. Die Lehrperson kann auf dem Gerät der Schülerin oder des Schülers bei Bedarf den Verlauf von abgerufenen Webseiten einsehen.

  7. Im ausserschulischen Bereich sind die Erziehungsberechtigten für den altersgerechten und gesetzlich korrekten Umgang mit dem Internet und den digitalen Medien verantwortlich.

  8. Die Schülerinnen und Schüler halten sich an die gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts. Bei der Kommunikation mit anderen Benutzern und Benutzerinnen (E-Mail) ist auf einen anständigen Umgangston zu achten. Der Versand von Spam-Mails ist verboten. Die Teilnahme an Klassenchats wird von der Klassenlehrperson geregelt.

  1. Jede Schülerin und jeder Schüler erhält für die Zeit an der Kreisschule Untergäu einen persönlichen Email-Account und ein Login. Die Mailadresse ist für die Kommunikation im schulischen Kontext gedacht und soll nicht für den privaten Gebrauch verwendet werden. Das Login wird zum Anmelden auf dem persönlichen Gerät und den auf dem Server den Schülerinnen und Schülern zugänglichen Netzlaufwerken verwendet. Der Email-Account sowie das Login werden mit dem Austritt aus der Kreisschule komplett gelöscht.

  2. Passwörter und Zugangsdaten müssen sicher aufbewahrt und vertraulich behandelt werden. Mit fremden Zugangsdaten und Passwörtern darf nicht gearbeitet werden.

  3. Den Schülerinnen und Schülern ist bekannt, dass die Schule ihrer Aufsichtspflicht durch regelmässige Stichprobenkontrollen durch den ICT-Verantwortlichen und Lehrpersonen nach- kommt. Die Schule ist berechtigt, den Datenverkehr in Protokolldateien zu speichern.

  4. Fotoapparate und Videokameras dürfen in der Regel nur während dem Unterricht und unter Aufsicht einer Lehrperson benutzt werden. Unter besonderen Umständen besteht die Möglichkeit, diese Geräte zum Gebrauch ausserhalb der Schule für einen bestimmten Zeitraum auszuleihen. Für die Ausleihe und die Rücknahme sind die jeweiligen Lehrpersonen zuständig. Die Eltern visieren vorgängig das Ausleihformular.

Bei Nichtbeachten dieser Benutzervereinbarung hat die Schülerin/der Schüler mit folgenden Konsequenzen zu rechnen:

  • Sanktionen durch die Lehrperson

  • Verständigung der Erziehungsberechtigten

  • Vorladen der Erziehungsberechtigten durch die Schulleitung

  • Bei schweren Verstössen gegen das Strafgesetz wird Anzeige bei der Jugendpolizei erstattet