Promotion

Sek I: Laufbahnreglement §40 ff.

 

Promotionsbedingungen für die Sek B und Sek E
 
Für die definitive Beförderung müssen in der Sek B und in der Sek E kumulativ folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

 

Der ungerundete Durchschnitt der Zeugnisnoten in den Kernfächern muss mindestens einen Notendurchschnitt von 4.00 ergeben. Für die Kernfächer gilt die folgende Gewichtung: Deutsche Sprache 20 %, Fremdsprachen (ungerundeter Durchschnitt der Zeugnisnote von Französischer und Englischer Sprache) 20 %, Mathematik (doppelt gezählt) 40 %, Natur und Technik, Geschichte / Staatskunde, Geografie (ungerundeter Durchschnitt der Zeugnisnoten) 20 %.

 

Der ungerundete Durchschnitt der Zeugnisnoten in den Kern- und Erweiterungsfächern muss mindestens einen Notendurchschnitt von 4.00 ergeben.

 

Kernfächer
  Erweiterungsfächer
     
Deutsche Sprache   Bildnerisches Gestalten
Französische Sprache   Hauswirtschaft: Wirtschaft, Arbeit, Haushalt
Englische Sprache   Informatische Bildung
Mathematik   Musik
Natur und Technik   Bewegung und Sport
Geografie, Geschichte/Staatskunde   Technisches Gestalten